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Nutzung der dBildungscloud

Zur unterrichtlichen Unterstützung verwendet die Schule die Onlineplattform  dBildungscloud. Hier werden Dokumente hochgeladen und ausgetauscht. Die Nutzer dieser Plattform sind Schulpersonal und Schülerinnen und Schüler. Sie stimmen alle den unten aufgeführten Datenschutzbestimmungen und Nutzungsvereinbarungen zu.

 

Nutzung zur Verfügung gestellter Ipads

Nach und nach bekommen alle Schülerinnen und Schüler auch ein Ipad. Die hiermit verbundene vertragliche Vereinbarung findet ihr hier:

202203_Nutzungsbedingungen_iPad

In dringenden Fällen bezüglich der Bildungscloud oder der Tablets  meldet euch bei Herrn Emrich (andreas.emrich@158902.nrw.schule)

oder Herrn Becker (ralf.becker@158902.nrw.schule)

Hinweis bei Verlust/Diebstahl eines Gerätes:

Liebe Eltern oder Erziehungsberechtigte,
Ihr Kind hat sein i-Pad Tablet und vielleicht auch das Zubehör dazu verloren?
Das Gerät wurde von Ihrem Sohn oder Tochter mir als verloren und gestohlen gemeldet?
Ich habe es mittels MDM (mobilen Device Management) in den sogenannten Lost-Modus gesetzt?

Fall 1: Das Gerät ist angeschaltet.

Ist das Gerät angeschaltet und online ertönt ein Signalton und ein Hinweis das es umgehend im Schulsekretariat oder bei mir abzugeben ist.
Dann kann eine ungefähre Lokalisation des Gerätes über GPS erfolgen.
Liegt es noch in der Schule, kann ich es sehen, dass es dort liegt, aber nicht in welchem Raum oder Spind es sich befindet.
Eine Telefonnummer der Schule ist zusätzlich auf dem Display zu sehen. Wird das Gerät in der Zwischenzeit von ihrem Kind oder Ihnen gefunden, muss es zunächst bei mir abgegeben werden, damit ich es wieder entsperren kann. Sobald sich das Gerät im Lost-Modus nämlich in ein Netzwerk online anmeldet ist es gesperrt und nicht nutzbar.

Fall 2: Das Gerät ist ausgeschaltet oder leer gelaufen.
Ich erkenne im MDM das viele Befehle seit einiger Zeit nicht auf dem Gerät ausgeführt worden sind. Das Gerät ist also offline und wahrscheinlich leer. Es kann so auch nicht geortet werden. Dies ist erst möglich sobald der Lost-Modus auf dem Gerät aktiviert worden ist.
Ist das Gerät mehr als drei Wochen aus, muss es als verloren/ gestohlen von Ihnen gemeldet werden. Diese Diebstahlanzeige erfolgt über ein online Formular bei der Polizei. Es ist ratsam wesentliche Dinge z.B. der Ort und Zeit der letzten Nutzung des i-Pads sich auch zeitlich vorher zu notieren, um möglichst präzise Angaben im Formular zu tätigen.
Nach Anzeige des Verlustes gibt es eine Vorgangsnummer, die als Beleg der Diebstahlanzeige zu betrachten ist. Diese Nummer bitte ausdrucken und ihrem Kind geben, welches es mir gibt, oder per E-Mail mir zuschicken.(Support.Tablet@158902.nrw.schule)
Mittels der Vorgangsnummer/Anzeigennummer und dem von Ihnen unterschriebenen Leihvertrages ist es dem Schulmedienzentrum möglich das iPad abzuschreiben.

Ihr Ralf Becker

https://anzeige-formulare.polizei.nrw/de/anzeige#/49af2d6a-48d3-4310-801d-4f8f57535a9d/5bd7c84c-d7e7-45be-86fe-6612631cfcfd/1

 

Nutzung anderer digitalen Plattformen

Im Unterricht wird zudem vermehrt mit modernen digitalen Unterrichtsplattformen wie Mentimeter, Teach-Economy oder Taskcards gearbeitet.

 

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