Aktuelles
Neue 3G Regel am Arbeitsplatz betrifft auch die Schule
Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag beschlossen, die vor geraumer Zeit aufgrund der Corona-Pandemie festgestellte „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ nicht zu verlängern. Stattdessen hat der Bundestag neue Regeln für den Infektionsschutz beschlossen, denen auch der Bundesrat zugestimmt hat. Hiermit möchte ich Sie über die unmittelbar geltenden Folgen dieser Beschlüsse und deren Auswirkungen auf den Schulbetrieb informieren:
Änderungen für Beschäftigte
Für eine noch wirksamere Bekämpfung des Infektionsgeschehens gelten im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz ab Mittwoch, 24. November 2021, folgende Vorgaben:
- Beschäftigte dürfen ihre Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel am Arbeitsplatz) und eine entsprechende Testbescheinigung mitführen. Dies gilt im Schulbereich für alle Lehrkräfte und das sonstige Personal an Schulen (einschließlich Personal der OGS). Das Betreten der Schule durch nicht immunisierte Beschäftigte, die noch keine Testbescheinigung haben, ist zur Durchführung eines beaufsichtigten Tests jedoch ausdrücklich erlaubt.
- Aufgrund der auf 24 Stunden begrenzten Gültigkeit der Testnachweise für einen Antigen-Selbsttest müssen nicht immunisierte Lehrkräfte und sonstige, nicht immunisierte Beschäftigte, die sich täglich in der Schule aufhalten, auch täglich getestet werden. Der Nachweis über einen PCR-Test ist dagegen 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Testvornahme gültig. Der Nachweis einer negativen Testung muss unabhängig von der Dauer des täglichen Aufenthalts in der Schule geführt werden.
- Anders als bisher lassen die neuen Regelungen eine Testung zuhause vor Schulbeginn nicht mehr zu. Die Testung muss in der Schule unter der Aufsicht eines Dritten stattfinden. Diese aufsichtführende Person muss mit der Durchführung von Testungen vertraut sein, was allerdings auf die große Mehrzahl der Lehrkräfte zutreffen wird. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich nach § 4a der Coronavirus-Testverordnung testen zu lassen (Bürgertestung) und den Testnachweis in der Schule den mit der Kontrolle beauftragten Personen vorzulegen.
- Der Schulleitung kommt dabei die Verpflichtung zu, die Impf-, Genesungs- oder Testnachweise zu überprüfen, wobei die Testnachweise täglich zu überprüfen sind. Außerdem muss sie regelmäßig (nicht täglich) dokumentieren, dass solche Überprüfungen stattgefunden haben und alle Beschäftigten davon erfasst wurden. Die Schulleitung kann diese Aufgaben an eine oder mehrere andere Lehrkräfte delegieren. Mit der Überprüfungs- und Dokumentationsverpflichtung geht eine Verpflichtung der Lehrkräfte und des sonstigen an Schule tätigen Personals einher, die entsprechenden Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Die hierzu erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten ist nach § 28b Absatz 3 Satz 3 Infektionsschutzgesetz zulässig.
Keine Änderungen für Schülerinnen und Schüler
Die Regelungen zu den Testnachweisen für Schülerinnen und Schüler in der Coronaschutzverordnung werden beibehalten:
- Schülerinnen und Schüler benötigen nach wie vor keinen Testnachweis für Aktivitäten im Freizeitbereich. Die regelmäßigen Schultestungen erlauben es, diese Schülergruppe außerhalb der Schule „als getestet“ anzusehen. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren benötigen in allen Fällen, in denen die 2G-Regel gilt, auch keinen Nachweis über die Immunisierung.
- Schülerinnen und Schüler, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, also 16 Jahre und älter sind, bekommen auf Nachfrage einen Nachweis über ihre schulische Testung. Mit dieser Bescheinigung können sie, wie bisher, außerhalb der Schule die Teilnahme an den Schultestungen belegen.
- Schülerinnen und Schüler können zur Erfüllung von Nachweispflichten auch weiterhin auf die kostenfreien Bürgertests zurückgreifen.
Impressionen vom TdoT
Milchbar aktuell geschlossen
Die Milchbar ist aktuell geschlossen. Alle Schülerinnen und Schüler werden gebeten sich selbst Verpflegung mit in die Schule zu bringen.
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Bertha-von-Suttner-Realschule:
Ganztagsschule
Termine:
Tag der offenen Tür
27.11.21
Anmeldungen für Grundschuleltern der Klassen 4: Terminvereinbarung siehe auf der Startseite:
Da wir eine Ganztagsrealschule sind,
können Schülerinnen und Schüler aus allen Stadtteilen
angemeldet werden.
Rückfragen und individuelle Beratung sind nach telefonischer
Absprache unter 0201/ 8565030 möglich!
Arbeitsstunden im Ganztag:
In den Arbeitsstunden bearbeiten die Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben. Diese Stunden werden von den KlassenlehrerInnen oder FachlehrerInnen betreut. Die Arbeitsstunden laufen nach einem eingeübten Konzept in Einzel-/ Partner- und Gruppenarbeit.
Individuelle Förderung im Ganztag:
In den Stunden für die individuelle Förderung (z.B. im Fach Deutsch) werden die HauptfachlehrerInnen eingesetzt. Wenn möglich findet der Unterricht im Teamteaching (2 LeherInnen pro Gruppe) statt, um die Schülerinnen und Schüler individuell in kleinen Gruppen fördern zu können.
Eigene neu renovierte Toiletten für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6.
Sport für die Klassen 5 an der Bertha-von-Suttner-Realschule:
4 Sportstunden in den Klassen 5
(inklusive 2 Schwimmstunden)
Pausensport mit vielen Materialien
Sport-Arbeitsgemeinschaften
Arbeitsgemeinschaft-Leseförderung Klassen 5 und 6
in unserem Lernbüro
Abenteuersport
Projekt des sanften Übergangs der Klassen 5
In der ersten Woche wurde unseren neuen Klassen 5 der Übergang von der Grundschule erleichtert: Die Klassenlehrerinnen nahmen sich viel Zeit, um ihre Klasse kennenzulernen und die Mitschülerinnen und Mitschüler miteinander bekannt zu machen. Höhepunkt der Woche war der erste gemeinsame Ausflug in den Grugapark.
Bewegte Pause:
Klettergarten für die Klassen 5 und 6
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern viel Spaß und Bewegung!
Anmeldung für das Schuljahr 2022/23
Willkommen auf der Anmeldeseite für das Schuljahr 2022/23! Hier können Sie sich online über
Viel Spaß!
Hier natürlich auch noch Eindrücke vom letzten Tag der offenen Tür vor Corona:
Wir freuen uns, wenn auch ihr Kind bald Teil der Bertha-Gemeinschaft wird!
Hier können Sie einen Termin zur Anmeldung machen und Sie erfahren, was Sie alles mitbringen müssen:
Die Onlineanmeldung wird Ende des Jahres wieder frei geschaltet, den Anmeldebogen zum Selbstausfüllen und abschicken, können sie jederzeit abrufen und bearbeiten.
und hier können Sie sogar schon den Anmeldebogen online ausfüllen, abspeichern und als Email-Anhang an sekretariat@158902.nrw.schule schicken:
Natürlich ist auch eine telefonische Terminvereinbarung unter: 0201 – 8565030 möglich und auch das Formular kann vor Ort ausgefüllt werden.
Wir würden uns aber über eine Online Anmeldung freuen, um Wartezeiten zu vermeiden und aufgrund der Corona-Maßnahmen möglichst wenig Menschen zur gleichen Zeit in der Anmeldung zu haben.
Bertha nimmt an Wettbewerb teil
Der 9er Sowikurs von Herrn Emrich nimmt am aktuellen Durchlauf des Planspiel Börse der Sparkasse Essen teil.
In diesem Simlationsspiel lernen die Schüler mit einem fiktiven Gelddepot den verantwortungsvollen Umgang mit Geld und tauchen ein in die Welt der Börse mit Aktien und Wertpapiere.
Politik aktuell – Was sich unsere Schüler von der nächsten Bundesregierung wünschen…
Zwar dürfen viele Schüler unserer Schule noch nicht wählen. Trotzdem haben sie eine Meinung, was sie sich vom nächsten Bundeskanzler oder der nächsten Bundeskanzlerin wünschen.
Hier eine Auswahl der Schülerantworten:
Für die Inhalte der Briefe sind die Schüler im Sinne der Meinungsfreiheit verantwortlich. Die angesprochenen Punkte müssen dabei nicht der Meinung der Redaktion widerspiegeln.